Lizenz-Vereinbarung
Software-Lizenz USBDLM, Stand 16. Oktober 2007
1. Gegenstand des Vertrages
Gegenstand des Vertrages ist die beiliegende Software, die
Programmbeschreibung und Bedienungsanleitung, sowie sonstiges zugehöriges
schriftliches Material, im folgenden auch als Software bezeichnet. Der Autor
macht darauf aufmerksam, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist,
Computersoftware so zu erstellen, dass sie in allen Anwendungen und
Kombinationen fehlerfrei arbeitet. Gegenstand des Vertrages ist daher nur
eine Software, die im Sinne der Programmbeschreibung und der
Benutzungsanleitung grundsätzlich brauchbar ist.
2. Lizenzgewährung
Der Autor gewährt jedem interessierten Anwender im privaten Umfeld, öffentlichen
Bibliotheken deren Nutzung kostenlos ist, sowie Bildungseinrichtungen eine
kostenlose Nutzungslizenz. Eine Bildungseinrichtung gilt als solche, wenn
Schüler und Studenten gegenüber sonstigen Mitarbeitern in der Mehrheit sind.
Es ist dann keine explizite Lizenzerteilung erforderlich.
Sonstigen Anwendern wird eine Testlizenz für einen Testzeitraum von 30
Kalendertagen eingeräumt. Nach Ablauf dieser Testlizenz muss der Anwender
entweder eine Nutzungslizenz pro Computer erwerben oder die Software muss
von den betreffenden Computern entfernt werden.
Der Lizenznehmer erhält das nicht ausschließliche, unwiderrufliche,
übertragbare, zeitlich und räumlich unbeschränkte Recht, die Software auf
der entsprechenden Anzahl von Computern innerhalb seiner Firma bzw.
Organisation einzusetzen.
Die Nutzungslizenz gilt für alle Versionsnummern der Software jetzt und in
Zukunft für die entsprechende Anzahl von Lizenzen.
Der Lizenznehmer hat kein Recht auf Updateversorgung durch den Autor, da
aktuelle Versionen zum Download stehen.
Überprüfbarer Beleg für die Lizenz ist die überlassene Lizenznummer. Diese
wird für den Betrieb der Software nicht benötigt. Die Software hat keine
eingebauten Beschränkungen und läuft nicht ab.
Die Software kann frei kopiert und weitergegeben werden, soweit folgende
Bestimmungen beachtet werden: Die Software darf nur in den vom Autor
erstellten MSI- oder ZIP-Archiven weitergegeben werden. Keine Datei darf im
Inhalt irgendwie verändert werden, außer für internen Gebrauch.
3. Keine weiteren Rechtsansprüche
Der Autor ist sowohl Urheber als auch Eigentümer der Software, sowie in
dieser Software verwendeter Algorithmen und Verfahren. Der Autor behält den
Rechts- und Besitzanspruch an der Software.
4. Keine Modifikationen oder Dekompilierung
Es ist nicht gestattet, die Software oder Kopien im Ganzen oder teilweise
zu verändern, zu übersetzen, zu disassemblieren oder zu dekompilieren.
5. Redistribution
Redistribution der unveränderten Software-Archivdateien auf CD/DVD von
Computer-Zeitschriften und sonstigen Publikationen ist gestattet.
Zum Download bitte auf http://www.uwe-sieber.de/files/usbdlm.zip verweisen.
6. Haftungsausschluss-Erklärung
Soweit gesetzlich zulässig, haftet der Autor oder der Händler auf keinen Fall
für irgendwelche Schäden aus entgangenem Gewinn, Betriebsunterbrechung,
Datenverlust, für Schäden an Hardware oder anderer Schäden gleich welcher Art,
die aus der Benutzung dieser Software oder aus der Tatsache, dass sie nicht
benutzt werden kann, resultieren, selbst wenn der Autor oder der Händler auf
die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen oder unterrichtet wurden. In jedem
Fall ist die gesamte Haftung seitens des Autors oder des Händlers unter
jedweder Bestimmung begrenzt auf die Summe, die von Ihnen tatsächlich für
diese Softwarelizenz bezahlt worden ist. Der Autor haftet nicht für Schäden,
es sei denn, dass ein Schaden durch Vorsatz seitens des Autors verursacht
worden ist. Gegenüber Kaufleuten wird auch die Haftung für grobe
Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Eine Haftung wegen evtl. vom Autor
zugesicherten Eigenschaften bleibt unberührt. Eine Haftung für
Mangelfolgeschäden, die nicht von der Zusicherung umfasst sind, ist
ausgeschlossen.
7. Gewährleistung
Der Autor übernimmt keine Haftung für die Fehlerfreiheit der Software.
Insbesondere übernimmt der Autor keine Gewähr dafür, dass die Software den
Anforderungen und Zwecken des Erwerbers genügt oder mit anderen von ihm
ausgewählten Programmen zusammenarbeitet. Die Verantwortung für die richtige
Auswahl und die Folgen der Benutzung der Software, sowie der damit
beabsichtigten oder erzielten Ergebnisse, trägt der Erwerber. Das gleiche gilt
für das die Software begleitende schriftliche Material.
8. Gesetzesanwendung
Dieser Vertrag unterliegt der Gesetzgebung der Bundesrepublik Deutschland und
ist so anzuwenden, als ob die betreffenden Rechtsgeschäfte in der
Bundesrepublik Deutschland stattfänden.
9. Auflagen
Der Autor hat das Recht, den Vertrag und die Lizenzrechte sofort zu kündigen,
falls Sie die Bestimmungen dieses Vertrages nicht erfüllen.