Lizenz

USBDLM

 

Lizenz-Vereinbarung


 

Software-Lizenz USBDLM, Stand 16. Oktober 2007

 

1. Gegenstand des Vertrages  

  Gegenstand des Vertrages ist die beiliegende Software, die

  Programmbeschreibung und Bedienungsanleitung, sowie sonstiges zugehöriges

  schriftliches Material, im folgenden auch als Software bezeichnet. Der Autor

  macht darauf aufmerksam, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist,

  Computersoftware so zu erstellen, dass sie in allen Anwendungen und

  Kombinationen fehlerfrei arbeitet. Gegenstand des Vertrages ist daher nur

  eine Software, die im Sinne der Programmbeschreibung und der

  Benutzungsanleitung grundsätzlich brauchbar ist.

 

2. Lizenzgewährung

  Der Autor gewährt jedem interessierten Anwender im privaten Umfeld, öffentlichen

  Bibliotheken deren Nutzung kostenlos ist, sowie Bildungseinrichtungen eine

  kostenlose Nutzungslizenz. Eine Bildungseinrichtung gilt als solche, wenn

  Schüler und Studenten gegenüber sonstigen Mitarbeitern in der Mehrheit sind.

  Es ist dann keine explizite Lizenzerteilung erforderlich.

 

  Sonstigen Anwendern wird eine Testlizenz für einen Testzeitraum von 30

  Kalendertagen eingeräumt. Nach Ablauf dieser Testlizenz muss der Anwender

  entweder eine Nutzungslizenz pro Computer erwerben oder die Software muss

  von den betreffenden Computern entfernt werden.

 

  Der Lizenznehmer erhält das nicht ausschließliche, unwiderrufliche,

  übertragbare, zeitlich und räumlich unbeschränkte Recht, die Software auf

  der entsprechenden Anzahl von Computern innerhalb seiner Firma bzw. 

  Organisation einzusetzen.

 

  Die Nutzungslizenz gilt für alle Versionsnummern der Software jetzt und in

  Zukunft für die entsprechende Anzahl von Lizenzen.

  Der Lizenznehmer hat kein Recht auf Updateversorgung durch den Autor, da

  aktuelle Versionen zum Download stehen.

 

  Überprüfbarer Beleg für die Lizenz ist die überlassene Lizenznummer. Diese

  wird für den Betrieb der Software nicht benötigt. Die Software hat keine

  eingebauten Beschränkungen und läuft nicht ab.

 

  Die Software kann frei kopiert und weitergegeben werden, soweit folgende

  Bestimmungen beachtet werden:  Die Software darf nur in den vom Autor

  erstellten MSI- oder ZIP-Archiven weitergegeben werden. Keine Datei darf im

  Inhalt irgendwie verändert werden, außer für internen Gebrauch.

 

3. Keine weiteren Rechtsansprüche  

  Der Autor ist sowohl Urheber als auch Eigentümer der Software, sowie in

  dieser Software verwendeter Algorithmen und Verfahren. Der Autor behält den

  Rechts- und Besitzanspruch an der Software.

 

 

4. Keine Modifikationen oder Dekompilierung

  Es ist nicht gestattet, die Software oder Kopien im Ganzen oder teilweise

  zu verändern, zu übersetzen, zu disassemblieren oder zu dekompilieren.

 

5. Redistribution

  Redistribution der unveränderten Software-Archivdateien auf CD/DVD von 

  Computer-Zeitschriften und sonstigen Publikationen ist gestattet.

  Zum Download bitte auf http://www.uwe-sieber.de/files/usbdlm.zip verweisen.

 

6. Haftungsausschluss-Erklärung

  Soweit gesetzlich zulässig, haftet der Autor oder der Händler auf keinen Fall

  für irgendwelche Schäden aus entgangenem Gewinn, Betriebsunterbrechung,

  Datenverlust, für Schäden an Hardware oder anderer Schäden gleich welcher Art,

  die aus der Benutzung dieser Software oder aus der Tatsache, dass sie nicht

  benutzt werden kann, resultieren, selbst wenn der Autor oder der Händler auf

  die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen oder unterrichtet wurden. In jedem

  Fall ist die gesamte Haftung seitens des Autors oder des Händlers unter

  jedweder Bestimmung begrenzt auf die Summe, die von Ihnen tatsächlich für

  diese Softwarelizenz bezahlt worden ist. Der Autor haftet nicht für Schäden,

  es sei denn, dass ein Schaden durch Vorsatz seitens des Autors verursacht

  worden ist. Gegenüber Kaufleuten wird auch die Haftung für grobe

  Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Eine Haftung wegen evtl. vom Autor

  zugesicherten Eigenschaften bleibt unberührt. Eine Haftung für

 

  Mangelfolgeschäden, die nicht von der Zusicherung umfasst sind, ist

  ausgeschlossen.

 

 

7. Gewährleistung

  Der Autor übernimmt keine Haftung für die Fehlerfreiheit der Software.

  Insbesondere übernimmt der Autor keine Gewähr dafür, dass die Software den

  Anforderungen und Zwecken des Erwerbers genügt oder mit anderen von ihm

  ausgewählten Programmen zusammenarbeitet. Die Verantwortung für die richtige

  Auswahl und die Folgen der Benutzung der Software, sowie der damit

  beabsichtigten oder erzielten Ergebnisse, trägt der Erwerber. Das gleiche gilt

  für das die Software begleitende schriftliche Material.

 

 

8. Gesetzesanwendung

  Dieser Vertrag unterliegt der Gesetzgebung der Bundesrepublik Deutschland und

  ist so anzuwenden, als ob die betreffenden Rechtsgeschäfte in der

  Bundesrepublik Deutschland stattfänden.

 

 

9. Auflagen

  Der Autor hat das Recht, den Vertrag und die Lizenzrechte sofort zu kündigen,

  falls Sie die Bestimmungen dieses Vertrages nicht erfüllen.